Preise und Kostenübernahme
Termingestaltung
Neuaufnahme: 90 Minuten
Folgetermin: 45 Minuten
Information zum ersten Termin:
Zum ersten Kennenlernen möchte ich mir gerne 90 Minuten Zeit nehmen, in denen Sie mir ausführlich von all den Facetten Ihres Beschwerdebildes berichten können. Zur Vorbereitung des ersten Termins möchte ich Sie bitten, den bei der Terminvereinbarung ausgehändigten Anamnesebogen auszufüllen und diesen zum ersten Termin mitzubringen. Am Termin selbst besprechen wir dann gemeinsam Ihre Anliegen. Zur Untersuchung werde ich Sie bitten, sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden. Sollten Sie dies nicht wollen, bringen Sie gerne leichte Sportkleidung mit, in der Sie sich wohlfühlen.
Preise
Bei Selbstzahlern ist kein Rezept notwendig. Die Kosten für eine Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken richten sich nach dem Arbeitsaufwand:
Neuaufnahme, ca. 90 Minuten: 105€
Folgetermin, ca. 45 Minuten: 85€
Vor der Behandlung können mich Studierende sowie Auszubildende mit entsprechendem Nachweis auf einen Nachlass ansprechen.
Bitte bezahlen Sie bei Neuaufnahme das Honorar direkt in Bar vor Ort und bei Folgeterminen je nach Wunsch in Bar oder auf Rechnung.
Die Rechnungsstellung und der Rechnungsversand erfolgen digital.
Das Kleingedruckte
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei Terminen, die später oder gar nicht abgesagt werden, behalte ich mir vor, diese zu 50% in Rechnung zu stellen.
Kostenübernahme
Kostenerstattung durch gesetzliche Versicherungen
Ich bin Mitglied im VfO-Verband freier Osteopathen.
In den letzten Jahren erstatten immer mehr Gesundheitskassen einen Teil der osteopathischen Behandlung. Sie benötigen in diesem Fall meist ein Rezept von Ihrem Arzt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse vor dem ersten Termin.
Hier finden Sie eine Liste der Krankenkassen, die sich zum Teil an den Kosten der osteopathischen Behandlung beteiligen.
Die Rechnungsstellung ist unabhängig von der Erstattung, der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
Kostenerstattung durch private Versicherungen
Für Privatversicherte ist die Behandlung im Bereich Osteopathie ohne Rezept möglich und wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Private Krankenversicherungen oder private Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten meist anteilig, manchmal in vollem Umfang.
Bitte wenden Sie sich vor Ihrem ersten Termin an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Die Rechnungsstellung ist unabhängig von der Erstattung, der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
info@arends-osteo.de
Tel: 0176 48 85 17 47
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